Für die Ermittlung des Verkehrswerts stehen in Deutschland gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) drei normierte Verfahren zur Verfügung. Je nach Immobilientyp und Nutzungsart wird das passende Verfahren gewählt – oder mehrere kombiniert.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert anhand tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte in ähnlicher Lage. Voraussetzung ist eine ausreichende Anzahl vergleichbarer Transaktionen. Makler nutzen dieses Verfahren häufig für erste Preiseinschätzungen. Aufgrund gestiegener Zinsen und der geringen Zahl an Abschlüssen fehlen jedoch oft ausreichende Referenzwerte.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren berechnet, was die Errichtung eines gleichwertigen Gebäudes zum Bewertungsstichtag kosten würde – abzüglich Alterswertminderung. Es ist stark standardisiert, berücksichtigt individuelle Objekteigenschaften sowie aktuelle Angebots- und Nachfragesignale nur über pauschale Faktoren wie den Marktanpassungsfaktor und kann dadurch spürbar vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren berechnet den Wert aus den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Es ist Standard bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und Kapitalanlageimmobilien – und Bestandteil jedes Vollgutachtens. Anders als viele Makler annehmen, eignet es sich ebenfalls für eigengenutzte Immobilien: Bewertet wird stets die bestmögliche Nutzung, weshalb auch ohne reale Vermietung eine marktübliche Miete angesetzt werden kann.
Discounted-Cashflow-Verfahren (Financial Modeling)
Im internationalen und professionellen Immobilienhandel kommt häufig das DCF-Verfahren zum Einsatz. Es ähnelt dem Ertragswertverfahren und führt bei identischen Annahmen zu denselben Ergebnissen, modelliert jedoch jeden Zahlungsstrom im Detail und diskontiert ihn auf den Bewertungsstichtag. Family Offices, institutionelle Investoren und Investmentbanken nutzen dieses Verfahren, um komplexe Anlageentscheidungen zu fundieren. Auch für unbebaute Grundstücke ist es geeignet, weil sich geplante Projektentwicklungen als Cashflow-Modell abbilden lassen – so wird der realistische Grundstückswert aus den künftigen Entwicklungsgewinnen abgeleitet.