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Unterlagen für eine Immobilienfinanzierung

Checkliste für Käufer und Verkäufer

Ihr Fortschritt

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STARTAlles im Blick für Ihre Finanzierung

Willkommen zu Ihrer Unterlagen-Checkliste

Diese Übersicht begleitet Sie bis zur vollständigen Finanzierungsmappe. Markieren Sie erledigte Punkte, und laden Sie bei Bedarf jederzeit ein PDF für Banken, Notare oder Projektpartner herunter.

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SCHRITT 1: Ihre Situation

Aktivieren Sie hier die passenden Szenarien – wir blenden anschließend nur die relevanten Unterlagen ein.

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SCHRITT 2: Status markieren

Haken Sie Ihnen vorliegende Dokumente in der Liste ab und speichern Sie digitale Kopien in einem Ordner.

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SCHRITT 3: PDF erstellen & versenden

Erstellen Sie die Checkliste als PDF (grüner Button) und senden Sie sie mit den digitalen Unterlagen an Ihren Finanzierungspartner. Tipp: Ordner als ZIP-Datei versenden.

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Unterlagen des Käufers

Alles, was Banken für die persönliche und finanzielle Prüfung der Käuferseite benötigen:

PFLICHT

Selbstauskunft (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

  • Beantwortet alle Fragen zur finanziellen Situation
  • Muss im Original mit Unterschrift vorliegen
Selbstauskunft

Kontoauszüge der letzten 3 Monate

  • Girokonto inklusive Gehalts- und Mietzahlungen
  • Ohne Schwärzungen, damit Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar bleiben

Gehaltsabrechnungen der letzten Monate

  • Mindestens die letzten drei Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
  • Bei Selbständigen betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. Steuerbescheid

Nachweis über vorhandenes Eigenkapital inkl. gewünschtem Eigenkapitaleinsatz

  • Aktuelle Konto- bzw. Depotauszüge mit Saldennachweis
  • Grundsätzlich sollten die Nebenkosten durch Eigenkapital getragen werden. In Ausnahmefällen (z.  B. lastenfreies Immobilienvermögen) kann davon abgesehen werden.
Eigenkapitaleinsatz

Angabe der Steuer-ID aller Verfügungsberechtigten

  • Seit 2018 sind Banken verpflichtet, für jeden Darlehensnehmer die Steuer-Identifikationsnummer zu erfassen
  • Bereithalten beschleunigt Kreditprüfung und Vertragsunterzeichnung
Steuer-IDs
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Unterlagen des Verkäufers (Objektunterlagen)

Dokumente zum Objekt selbst – Zustand, Rechtssituation und ergänzende Nachweise:

PFLICHT

Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung

Aktuelle Berechnung, idealerweise vom Architekten oder Gutachter bestätigt

Aktuelle Objektbilder oder Exposé

Innen- und Außenaufnahmen, damit sich die Bank ein Bild machen kann

Grundrisse aller Ebenen

Lesbare, möglichst bemaßte Pläne in guter Qualität

Grundbuchauszug

  • Maximal drei Monate gültig.
  • Beantragung über die Website der Gemeinde (10–20 €) für Einsicht in Rechte, Lasten und Abt. II/III.
  • Vorsicht vor unseriösen Anbietern mit deutlich höheren Gebühren.

Amtlicher Lageplan / Flurkarte

Zeigt Grundstücksgrenzen, Nachbargrundstücke und Erschließung

Objektdatenblatt

Alle objektrelevanten Eckdaten in standardisierter Form

Tipp: Sie können dieses Objektdatenblatt direkt mit unserem Formular erstellen.

Energieausweis

  • Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – Gebäude unter 50 m², einige Sonderimmobilien oder geschützte Denkmäler sind befreit.

Ansichten / Schnitte

Nord-, Süd-, Ost- und Westansicht bzw. Schnitte, sofern vorhanden

Bauantrag und Baugenehmigung

  • Kann nachgereicht werden, sofern nicht vorliegend
  • Bestätigung der Behörde reicht vorübergehend aus

Urkunden zu Lasten aus Grundbuch Abt. II

Erforderlich, falls Lasten eingetragen sind

EMPFOHLEN

Kann Auswirkungen auf die Höhe des angebotenen Zinses haben.

Kaufvertrag oder Kaufvertragsentwurf

Aktueller Stand inklusive aller Anlagen

Modernisierungs- oder Instandhaltungsaufstellung

Belegt getätigte Maßnahmen, Kosten und Zeitpunkte

OPTIONAL

Restnutzungsdauergutachten

Gutachterliche Einschätzung zur verbleibenden Nutzungsdauer des Gebäudes

Nachvollziehbare Darlegung der Kaufpreisaufteilung

Aufteilung von Kaufpreisanteilen (Grund und Boden / Gebäude / Inventar) zur steuerlichen Bewertung. Unter: BMF - Arbeitshilfe zur Aufteilung kann die aktuell gültige Arbeitshilfe heruntergeladen werden. Es gibt jedoch keine Garantie, dass dies so anerkannt wird.

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